Schulwegplan
Anbei finden Sie den von der Stadt Böblingen erstellten und empfohlenen Schulwegeplan (PDF-Datei).
Unfall-Versicherungsschutz auf Schulwegen
Alle Schulwege der Kinder sind unfallversichert. Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung gilt grundsätzlich für alle möglichen unmittelbaren Verbindungen von zu Hause zur Schule und zurück und nicht nur für die in Schulwegplänen empfohlenen Wegstrecken. Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler.
Als Schulwege werden jene Wege bezeichnet, welche „zeitlich mit der Aufnahme oder Beendigung (des Schulbesuchs) zusammenhängen.“ Die eigentlichen Schulwege, sind als unmittelbaren Wege nicht unbedingt die kürzesten Verbindungen zwischen der Wohnung und der Schule. Es können andere Wege gewählt werden, die vom unmittelbaren Weg abweichen, weil sie „verkehrstechnisch günstiger, störungsfreier oder risikoärmer“ sind.
Abwege, welche nicht in „die Richtung Wohnung oder Schule führen“, z.B. für einen Einkauf oder Spielplatzbesuch, sind grundsätzlich nicht versichert. Ausnahme sind Umwege, „die aus privaten Gründen erfolgen..., ganz unerheblich und nicht mit einer besonderen Gefährdung verbunden“ sind. Ebenfalls führen Unterbrechungen von länger als zwei Stunden dazu, „dass der restliche Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz steht.“
Falls es Unterwegs zu einem Unfall kommt, müssen Unfallanzeigen durch die Schulleitung oder deren Beauftragten binnen drei Tagen, nachdem sie davon erfahren haben, an die Gesetzliche Unfallversicherung gemeldet werden. Dies gilt für alle Schulwegunfälle, bei denen das Kind ärztlich behandelt werden muss.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Quelle: Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler. GUV-Information, GUV-SI 8030, Jan. 2004



